Zuweisende
Kinder werden uns von folgenden Fachpersonen und -stellen zur Heilpädagogischen Früherziehung HFE zugewiesen. Dazu ist das Einverständnis der Eltern (Unterschrift auf dem Anmeldeformular) Bedingung, bevor wir mit ihnen Kontakt aufnehmen. Eltern können sich auch direkt an uns wenden.
Weiter ist ein Fachbericht einer offiziellen Abklärungsstelle* Voraussetzung für die Kostenübernahme der HFE durch den Kanton Bern.
Zuweisende Fachpersonen und -stellen
Eine Zusammenarbeit mit den zweisenden Stellen ist uns auch während der Betreuung eines Kindes wichtig, ein gegenseitiger Austausch wird für die optimale Wirkung der HFE vorausgesetzt.
- Kitas, Spielgruppen, Kindergärten (via Eltern oder Erziehungsberatungsstellen)
- Sozialpädagogische Familienbegleitung SPF
- Mütter- und Väterberatung Kanton Bern MVB
- Sozialdienste
- Therapeutinnen und Therapeuten (Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie)
- * Psychologinnen und Psychologen
- * Ärztinnen und Ärzte
- * Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste KJP
- * Erziehungsberatungsstellen
- * Z.E.N. Biel, Zentrum für Entwicklungsförderung und pädiatrische Neurorehabilitation
- * Inselspital Bern, Neuropädiatrie, Hör- Stimm- und Sprachabteilung und andere Abteilungen
* = offizielle Abklärungsstellen